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SWK 33, 20. November 1996, Seite 120
Fahrten zwischen zwei Dienstorten
•Bei zwei Dienstverhältnissen können die Kosten der Fahrt zwischen den beiden Dienstorten als Werbungskosten geltend gemacht werden - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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