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SWK 33, 20. November 1996, Seite R 119

Finanzstrafverfahren bei Rechtsanwältin

Gegen eine Rechtsanwältin kann ein Finanzstrafverfahren eingeleitet werden, wenn der Verdacht besteht, daß sie Klientengelder für sich verwendet hat, ohne die Beträge der Umsatzsteuer und Einkommensteuer zu unterwerfen - (§ 82 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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