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Finanzstrafverfahren bei Rechtsanwältin
•Gegen eine Rechtsanwältin kann ein Finanzstrafverfahren eingeleitet werden, wenn der Verdacht besteht, daß sie Klientengelder für sich verwendet hat, ohne die Beträge der Umsatzsteuer und Einkommensteuer zu unterwerfen - (§ 82 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)
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