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SWK 33, 20. November 1996, Seite R 119

Negaties Kapitalkonto

Im Falle des Konkurses einer Kommanditgesellschaft ist das negative Kapitalkonto, das der Kommanditist nicht auffüllen muß, als Veräußerungsgewinn zu versteuern - (§ 24 Abs. 1 Z 2 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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