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SWK 33, 20. November 1996, Seite 118

Bescheid: Begründung

Die Begründung eines Bescheides muß nachvollziehbar sein - (§ 93 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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