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SWK 33, 20. November 1996, Seite R 117

Angehörige: Fremdvergleich

Rechtsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen werden steuerrechtlich nur anerkannt, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen - (§ 188 Abs. 1 lit. b BAO)

„Die Feststellung der belangten Behörde, daß das behauptete Gesellschaftsverhältnis der Behörde erstmals im September 1986 aus Anlaß der eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften bekanntgegeben wurde, steht mit dem Inhalt der Verwaltungsakten in Einklang. Auch die Beschwerde tritt dem nicht entgegen und behauptet nicht, daß das Gesellschaftsverhältnis in anderer Form nach außen ausreichend zum Ausdruck gekommen wäre. Aber auch von einem eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt eines erstmalig in der Beschwerde behaupteten konkludent zustande gekommenen Gesellschaftsvertrages kann keine Rede sein, weil aus den bis zum abgeschlossenen Vereinbarungen über die Gütergemeinschaft zwischen den Ehegatten und die Anteilsschenkungen an deren Kinder weder schlüssig abzuleiten ist, daß (allenfalls ab wann) die Miteigentümer - wie dies wesentliches Element einer Mitunternehmerschaft ist - Unternehmerinitiative entfalten und Unternehmerrisiko übernehmen wollen, noch unter welchen Bedingungen (Beteili...

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