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Verfahren: Aussetzung
•Die Aussetzung der Einhebung einer Abgabe ist nur möglich, wenn die Höhe der Abgabe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt - (§ 212 a BAO), (Abweisung)
(2 VwGH-Erk. , 95/13/0247; 95/13/0248)