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SWK 33, 20. November 1996, Seite R 117

Aussetzungsantrag

Ein Aussetzungsantrag, der keinerlei Darstellung der Ermittlung der für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbeträge enthält, ist abzuweisen - (§ 212 a BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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