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SWK 33, 20. November 1996, Seite R 117
Aussetzungsantrag
•Ein Aussetzungsantrag, der keinerlei Darstellung der Ermittlung der für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbeträge enthält, ist abzuweisen - (§ 212 a BAO), (Abweisung)
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