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SWK 33, 20. November 1996, Seite 116

Wiedereinsetzungsgrund

Die Behauptung eines Zustellungsmangels bildet keinen Wiedereinsetzungsgrund, weil bei mangelhafter Zustellung die (versäumte) Frist nicht zu laufen begonnen hätte - (§ 308 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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