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Zur Bestimmtheit der Kreditschuld bei einem FX-Kreditvertrag
https://doi.org/10.47782/oeba202212092801
§§ 863, 879, 907b ABGB; § 6 KSchG.
Ein FX-Kreditvertrag kann auch ohne Geldwechselvertrag durchgeführt werden. Ist der Geldwechselvertrag unwirksam, fällt der FX-Kreditvertrag nicht automatisch weg. Entfielen beim FX-Kreditvertrag die „Konvertierungsklauseln“ und käme auch eine Anwendung des § 907b Abs 1 ABGB nicht in Betracht, so hätte die Kreditrückzahlung dennoch in der Fremdwährung zu erfolgen. Der Kreditvertrag wäre auf dieser Basis zu erfüllen und könnte ohne die beanstandeten Klauseln fortbestehen. Der Kreditnehmer müsste sich die von ihm in fremder Währung zu leistenden Beträge dann – nicht notwendigerweise beim Kreditgeber – selbst beschaffen. Von einer allfälligen Intransparenz oder Missbräuchlichkeit von Umrechnungsklauseln des Geldwechselvertrags ist zu trennen, ob der FX-Kreditvertrag als solcher wirksam zustande gekommen ist, um auch ohne den Geldwechselvertrag bestehen und durchgeführt werden zu können. Dafür müssen die Kreditsumme als Hauptleistungspflicht des Kreditgebers und die Rückzahlungspflicht als Hauptleistungspflicht des Kreditnehmers als essentialia negotii ausreichend bestimmt iS einer eindeutigen Bestimmbarkeit sein. Darüber hinaus ist selbst ein dur...