Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GrESt: Berechnung
•Bei Aufteilung der im gemeinsamen Eigentum eines Ehepaars befindlichen Eigentumswohnungen auf die beiden Partner in Vorbereitung der beabsichtigten Ehescheidung liegt ein Tausch vor; die Grunderwerbsteuer ist von der jeweiligen Gegenleistung und nicht von den Einheitswerten zu berechnen - (§ 4 Abs. 1 GrEStG 1987), (Abweisung)
(, 0188)