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SWK 33, 20. November 1996, Seite 116

GrESt: Berechnung

Bei Aufteilung der im gemeinsamen Eigentum eines Ehepaars befindlichen Eigentumswohnungen auf die beiden Partner in Vorbereitung der beabsichtigten Ehescheidung liegt ein Tausch vor; die Grunderwerbsteuer ist von der jeweiligen Gegenleistung und nicht von den Einheitswerten zu berechnen - (§ 4 Abs. 1 GrEStG 1987), (Abweisung)

(, 0188)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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