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GrESt: Befreiuing
•Die Grunderwerbsteuerbefreiung für den Erwerb eines Grundstückes zur Schaffung von Arbeiterwohnstätten konnte derjenige nicht in Anspruch nehmen, der beim Erwerb des Grundstückes auf die bauliche Gestaltung des Objektes keinen Einfluß nehmen konnte und bei seinem Erwerb an ein bereits vorgegebenes Objekt gebunden war - (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)
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