Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zuwendungen an Lebensgefährtin
•Zuwendungen an die Lebensgefährtin für die von ihr erbrachten Pflegeleistungen in angemessener Höhe müssen nicht als Schenkung behandelt werden - (§ 3 ErbStG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()