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Vorsteuerverrechnung nach § 12 Abs. 14 UStG bei Miteigentumsanteilen
Verkauf von Miteigentumsanteilen führt zu Grundstücksumsatz
In der Verwaltungspraxis wurde von der Finanzverwaltung bisher versucht, den Verkauf eines Miteigentumsanteiles an einem Gebäude nicht als einen nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 steuerfreien Grundstücksumsatz, sondern als einen nach § 6 Abs. 1 Z 8 lit. g UStG 1994 steuerfreien Beteiligungsverkauf zu werten. Die Folge davon wäre der Verlust der nichtabzugsfähigen Vorsteuer nach § 12 Abs. 14 UStG gewesen, da die Vorsteuerweiterverrechnung nach dem eindeutigen Gesetzeswortlauf nur bei einer steuerfreien Grundstückslieferung stattfinden kann. Der VfGH hat mit Erkenntnis vom , B 1525/94, diese Ansicht der Verwaltung für denkunmöglich und gleichheitswidrig verworfen.
1. Sachverhalt
Der Beschwerdeführer erwarb im Juni 1992 von einer GmbH, die zu etwa 73% Miteigentümerin an einem Mietgebäude war, einen Anteil von 10% am Gebäude. Nach dem Kaufvertrag sollte auf der Liegenschaft ein Gebäude neu errichtet werden und für den Käufer Wohnungseigentum an einer Wohnung begründet werden. Im Kaufpreis über die zu errichtende Wohnung waren nichtabzugsfähige Vorsteuern von 760.000 S enthalten. Die Übergabe der Wohnung erfolgte nach Fertigstellung im Sommer 1993. In der Voranmeldung für September 1993 beantragte der Beschwerdeführer den Abzug der in Rechnung gestellten Vorsteue...