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SWK 13, 1. Mai 1996, Seite 034

Familienbeihilfe: Anspruch

Ein Kind hat Anspruch auf

Familienbeihilfe wie ein Vollwaise, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht, aus welchen Gründen immer, nicht nachkommen – (§ 6 Abs. 5 FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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