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Zur Diskussion um eine Verzinsung
Gegen Zurückbehaltung von Steuererklärungen mit drohenden Nachzahlungen
Schon anläßlich der Diskussion zur ersten Etappe der Steuerreform im Jahre 1988 wurde eine rückwirkende Verzinsung von Steuernachzahlungen, aber auch Steuergutschriften erwogen. Die Bedenken des damaligen Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Franz Burkert, fanden jedoch in der gesetzgebenden Körperschaft Gehör, und es wurde anstelle einer Verzinsung die pauschale Erhöhung der Vorauszahlungen um 4% bzw. 5% pro Jahr eingeführt.
Im BMF erwägt man nun neuerdings Maßnahmen, um das Zurückbehalten von Steuererklärungen mit drohenden Nachzahlungen zu verhindern. Dabei erwartet man sich - bei gleicher Verzinsung von Nachzahlungen und Gutschriften - weniger einen zusätzlichen Abgabenertrag, sondern geht es darum, eine gleichmäßige Abgabe der Steuererklärung im Sinne der allgemeinen Fristenregelung und unabhängig vom Ergebnis zu erreichen.
Als Diskussionsbeitrag sei hiezu erwogen:
I. Ursachen und Zurechnung einer verspäteten Festsetzung - insbesondere von Einkommen- und Körperschaftsteuerzahlungen
Vorweggenommen sei, daß nicht nur die Finanzverwaltung die späte Einreichung von Erklärungen mit Nachzahlungen beanstandet, sondern umgekehrt Abgabepflichtige und Steuerberater wiederholt K...