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SWK 31, 1. November 1996, Seite 113

Steuerschulden: Nachsicht

Eine Nachsicht von Steuerschulden kann trotz Vorliegens von unbilliger Härte aus Gründen der Zweckmäßigkeit abgelehnt werden, wenn der Abgabepflichtige jahrelang seine Zahlungspflichten verletzt hat - (§ 236 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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