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ÖBA 12, Dezember 2022, Seite 880

Regierungsvorlage, mit dem ein Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (Wertpapierfirmengesetz – WPFG) erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert, veröffentlicht

Mit dem gegenständlichen Gesetzesentwurf werden im Wesentlichen die RL (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (IFD) umgesetzt und flankierende Regelungen zur VO (EU) 2019/2033 über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen (IFR) geschaffen. Insbesondere soll durch dieses Gesetz der Tätigkeitskatalog von Wertpapierfirmen ausgedehnt und Markteintrittsbarrieren reduziert werden. Zusammen mit der VO (EU) 2019/2033 erfasst der gegenständliche Gesetzesentwurf die unterschiedlichen Risikoprofile von Wertpapierfirmen und legt verhältnismäßige Aufsichtsvorschriften, die auf die spezifischen Risiken von Wertpapierfirmen zugeschnitten sind, fest.

Die Hauptgesichtspunkte der vorliegenden Regierungsvorlage zum Wertpapierfirmengesetztes (WPFG) lassen sich überblicksmäßig wie folgt darstellen:

  • Kategorisierung von Wertpapierfirmen (Klasse 1 bis 3 Wertpapierfirmen; „Klasse 2-Wertpapierfirmen“ unterliegen zur Gänze dem maßgeschneiderten Regime des WPFG);

  • Ausweitung des Tätigkeitenkatalogs für Wertpapierfirmen;

  • Festlegung der Höhe des Anfangskapitals;

  • Konkretisierung der Liquiditätsanforderungen;

  • Aufsichtliche Zuständigkeiten und Informationsaustausch;

  • Angemessenheit des internen Kapi...

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