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SWK 31, 1. November 1996, Seite 113

Unternehmensverkauf: Schuldennachlaß

Wenn nach dem Verkauf eines Unternehmens ein Großgläubiger einen Schuldennachlaß bewilligt, ist der Schuldennachlaß nicht dem früheren Eigentümer als Sanierungsgewinn zuzurechnen - (§ 36 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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