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Haftungsbescheid: Zustellung
•Die Zustellung eines Haftungsbescheides an den Geschäftsführer einer GmbH ist nicht wirksam, wenn die GmbH in Konkurs ist, als Adresse die Adresse der GmbH angegeben ist und der Bescheid hinterlegt wird - (§§ 76 und 80 Abs. 1 Stmk. LAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, AW 95/17/0054)