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ÖBA 12, Dezember 2022, Seite 879

EBA veröffentlicht Leitlinien zur Offenlegung von notleidenden und gestundeten Risikopositionen (EBA/GL/2022/13)

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 wurden umfassende Offenlegungsanforderungen definiert, die unter anderem auch Anforderungen zur Offenlegung von Informationen über notleidende und gestundete Risikopositionen beinhalten.

Diese Anforderungen gelten für große und andere börsennotierte Institute. Kleine und nicht komplexe sowie andere nicht börsennotierte Institute unterliegen diesen Anforderungen nicht. DieS. 880 Unterschiede im Anwendungsbereich der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 und der grundsätzlich für alle im Sinne der CRR offenlegungspflichtigen Kreditinstitute abzielenden Leitlinien EBA/GL/2018/10 führten zu einer Asymmetrie bei den öffentlich verfügbaren Informationen und der Transparenz. Dadurch wird auch die Verfügbarkeit wichtiger Informationen über kleine und nicht komplexe Institute und andere nicht börsennotierte Institute eingeschränkt.

Mit der vorliegenden Änderung der Leitlinien wird daher der Anwendungsbereich und der Adressatenkreis der Leitlinien EBA/GL/2018/10 konkretisiert.

Es wird klargestellt, dass die Leitlinien für

  • börsennotierte kleine und nicht komplexe Institute sowie

  • andere nicht gelistete Institute (d.h. nicht groß im Sinne der CRR oder „klein u...

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