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SWK 31, 1. November 1996, Seite 109

Devolutionsantrag: Zulässigkeit

Ein Devolutionsantrag wegen Nichterledigung einer Anregung auf amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht zulässig - (§ 311 BAO)

Voraussetzung für einen zulässigen Antrag auf Übergang der Zuständigkeit (Devolution) ist ein in den Abgabenvorschriften vorgesehenes Anbringen im Sinne des § 85 S. 110BAO. Unter einem Anbringen im Sinne des § 85 BAO ist ein solches zur Geltendmachung von Rechten zu verstehen. Nun räumt jedoch § 303 Abs. 4 BAO der Partei ein subjektives Recht auf amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht ein. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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