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SWK 31, 1. November 1996, Seite 034

Bürgschaft für Ehegattin

Bürgschaft für Ehegattin (§ 34 EStG)

Auch wenn es der Lebenserfahrung entspricht, daß sich Zahlungen zur Beseitigung einer finanziellen Belastungssituation allenfalls positiv auf den Krankheitsverlauf auswirken können, umfaßt die Unterhaltsverpflichtung nicht solche Zahlungen. Es besteht auch keine sittliche Verpflichtung zur Tilgung von Schulden eines Angehörigen, es sei denn, eine derartige Verpflichtung ergibt sich wie im Falle einer Kreditaufnahme für eine notwendige Operation aus den besonderen Umständen, die zur Aufnahme der Schuld geführt haben. Die Begleichung einer Schuld der Ehegattin führt auch bei Minderung einer erhöhten Suizidgefahr der Gattin nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung ().

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