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Liebhaberei bei Forstgut
Liebhaberei bei Forstgut (§ 2 EStG)
Ein Gutachten der Bezirkshauptmannschaft, daß ein bestimmtes Forstgut (Kauf eines Forstgutes um 6 Mio. S durch einen Architekten) gewinnbringend geführt werden kann, nützt nichts, da entscheidend ist, ob der Beschwerdeführer das Forstgut so bewirtschaftet, daß es gewinnbringend wird. Die in der Prognoserechnung angeführte Förderung von Tafelwasser in einer Jahresproduktion von 11 Mio. 1,5 l-Flaschen würde, wenn sie gewinnbringend ist, eine Änderung der Bewirtschaftung bedeuten (, 0216)