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SWK 31, 1. November 1996, Seite A 579

Die unechte Steuerbefreiung von Kranken- und Verletztentransporten ab 1.1.1997

Analyse der Tatbestandsmerkmale und umsatzsteuerliche Konsequenzen

Mag. Peter Pfleger

Gemäß § 6 Abs. 1 Z 22 UStG 1994 in Verbindung mit § 29 Abs. 5 UStG 1994 sind ab die „Beförderungen von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hiefür besonders eingerichtet sind", umsatzsteuerfrei. § 12 Abs. 3 UStG 1994 schließt für diese Umsätze allerdings den Vorsteuerabzug aus. Diese Vorschrift basiert auf Artikel 13 Teil A Abs. 1 lit. p der 6. EU-USt-Richtlinie. Zur Überprüfung der Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf konkrete Verhältnisse im Einzelfall sind zunächst die einzelnen Tatbestandsmerkmale zu analysieren.

In österreichischen Fachkommentaren wurde diese Gesetzesstelle bisher noch nicht behandelt. Es kann auf die Kommentare zum wortgleichen § 4 Nr. 17 lit. b des deutschen UStG zurückgegriffen werden.

S. A 580Zum Tatbestandsmerkmal „Beförderung"

Von Beförderung kann nur gesprochen werden, wenn der Unternehmer selbst die Beförderungsleistung erbringt oder durch unselbständige Erfüllungsgehilfen erbringen läßt. Keine Beförderung liegt insbesondere vor, wenn aufgrund eines Gestellungsvertrages Fahrzeuge vermietet werden, die der Mieter selbst zur Beförderung verwendet. Maßgebend ist im Einzelfall, was der Unternehmer nach der zivilrechtlichen Vereinbarung schuldet (Gebrauchsüberlassung für einen bestimmten Zeitraum oder Beförderung f...

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