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SWK 31, 1. November 1996, Seite 562

Quo vadis Modelllandschaft?

Steuer- und Zivilrechtsfallen für Verlustmodelle

Dr. Gerhard Kohler

Das Strukturanpassungsgesetz 1996 (Steuersparpaket II) hat - wie bereits mehrfach erwähnt - nur ein Verlustverbot bei Leasingmodellen normiert und die Begünstigungen des Stadterneuerungsgesetzes ab 1996 - rückwirkend auch für Modelle der Vorjahre - gestrichen. Damit können ab 1996 Aufwendungen für den Neubau von Miethäusern anstelle alter Zinsgebäude nicht mehr auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben werden. Sonst hat sich im Bereich der steuerlichen Begünstigung von Immobilien keine Änderung ergeben. Sieht man sich die in den letzten Tagen ausgesandten Hochglanzprospekte für Beteiligungsangebote durch, so scheinen manche Beteiligungsanbote in der Modellküche der Bürger von Schilda geboren zu sein. Keine Angst, ich werde keine namentliche „Negativwerbung" über Modelle oder Berater machen, doch soll anhand verschiedener abstrahierter Angebote auf die steuerlichen und auch mietrechtlichen Tücken verwiesen werden. Ich habe schon einmal einen Artikel mit dem Titel „Laßt nur Fachleute über Modelle" geschrieben (SWK-Heft 11/1994, Seite T 17 f.). Seitdem hat sich in der österreichischen Modelllandschaft - außer der Schreibform nach der Rechtschreibrefom - nichts geändert. Bei den Tücken im Steuerrecht und Zivilrecht...

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