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SWK 15, 20. Mai 1995, Seite 056

Werbungskosten: Geltendmachung

Zahlungen, die nicht mit der Einkunftserzielung zusammenhängen, können nicht alsWerbungskostengeltend gemacht werden - (§ 16 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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