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SWK 15, 20. Mai 1995, Seite 355

Zur Qualifikation der Tätigkeit wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer (Hollik)

Johann Hollik

Ohne Weisungsgebundenheit kein Dienstverhältnis trotz wesentlicher Beteiligung

VON PROF. JOHANN HOLLIK

In der Information zum Kommunalsteuergesetz des Bundesministeriums für Finanzen wurde jegliche Tätigkeit von Geschäftsführern, die zugleich an der sie beschäftigenden Gesellschaft m.b.H. wesentlich beteiligt sind, als abgabepflichtiges Dienstverhältnis bezeichnet. Trotz der begründeten Einwendung gegen diese Qualifikation durch Heidinger, halten die Abgabenbehörden des Bundes unverändert an dieser Rechtsansicht fest. In der nachfolgenden Darstellung wird aufgezeigt, unter welchen rechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Voraussetzungen die amtliche Ansicht des BMF ihre Rechtfertigung findet, welche von den Abgabenbehörden des Bundes zunächst vollinhaltlich anzuwenden sein wird - nicht auch von den Gemeinden als den zur Erhebung der Kommunalsteuer berufenen Abgabenbehörden.

Das Bundesministerium für Finanzen hat mit der "Information zum Kommunalsteuergesetz" vom (SWK-Heft 29/1994, Seite A 630 ff.) zu den das Kommunalsteuergesetz, BGBl. Nr. 819/1993, betreffenden Fragen seine Rechtsansicht kundgemacht. Bezogen auf den Gegenstand dieser Darstellungen heißt es im Abschnitt 2.1.1. ...

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