Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 20, 15. Juli 1995, Seite R 82

Hi-Fi-Anlage: Privatvermögen

EineHi-Fi-Anlageist in der Regel notwendiges Privatvermögen - (§ 4 Abs. 3 EStG 1988)

Die Beschwerdeführerin ist in einem ausschließlich betrieblichen Zwecken dienenden Raum ihrer Wohnung (in der Folge: Werkstätte) als Handweberin tätig. Sie hat weder Arbeitnehmer beschäftigt noch mit Kunden verkehrt. Die Beschwerdeführerin erwarb eine Hi-Fi-Anlage, stellte diese in der Werkstätte auf und machte hiefür eine Absetzung für Abnutzung, einen Investitionsfreibetrag sowie Vorsteuer geltend. Strittig ist, ob es sich bei der Hi-Fi-Anlage um notwendiges Privat- oder Betriebsvermögen handelt.

"Hi-Fi-Anlagen dienen nach ihrer objektiven Beschaffenheit im allgemeinen der Befriedigung privater Bedürfnisse, weswegen sie ... grundsätzlich als notwendiges Privatvermögen anzusehen sind. Die mit solchen Anlagen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen stellen daher in der Regel solche der privaten Lebensführung dar ... Dafür aufgewendete Beträge sind nur dann nicht als nichtabzugsfähige Ausgaben der privaten Lebensführung zuzurechnen, wenn feststeht, daß das Gerät ausschließlich oder so gut wie ausschließlich betrieblich genutzt wird. Bei der Abgrenzung der betrieblich bedingten Aufwendungen von den Kosten der Lebensfü...

Daten werden geladen...