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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite 081

GrESt: Befreiung

Die Befreiung von derGrunderwerbsteuerwegen Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges ist nur möglich, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bedingungen entlassen, daß die Möglichkeit der Verfügung über das betroffene Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Stellung wiedererlangt - (§ 11 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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