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SWK 20, 15. Juli 1995, Seite R 76

Abfertigung und Verzugszinsen

Die an einen ehemaligen Arbeitnehmer bezahltenVerzugszinsen,die im Zusammenhang mit einer begünstigt besteuerten Abfertigungszahlung stehen, sind in derselben Weise wie die Abfertigungszahlung zu besteuern - (§ 67 Abs. 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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