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Zur Steuerbegünstigung des 13. und 14. Gehalts (Heidinger)
Entstehung und Begründung für die Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts
Historisch ist die in Europa einmalige steuerliche Begünstigung eines dadurch kollektivvertraglich forcierten 13. und 14. Monatsgehaltes für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Kompensation für die zum Wiederaufbau nach dem Krieg notwendigen Investitionsbegünstigungen für Selbständige eingeführt worden.
Der fixe Steuersatz betrug
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• | zunächst bis zu | 20% |
• | sank dann in den 70er Jahren auf | 6% und weniger |
• | und erhöhte sich ab 1993 (mit Übergangsfrist) generell auf | 6%. |
Schrittweiser Abbau von Begünstigungen gegen Tarifermäßigung als Ziel aller bisherigen Steuerreformen
Die 1. und 2. Etappe der Steuerreform brachten allgemein wesentliche Tarifermäßigungen. Die gleichzeitige Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und Erfassung möglichst aller Einkünfte machte jedoch bisher vor den lohnsteuerpflichtigen Einkünften - mit geringfügiger Ausnahme bei den Überstundenzuschlägen - halt.
Als Folge davon ergab sich bei der Steuerleistung der Selbständigen kein wesentlicher Einnahmenausfall, die Unselbständigen wurden dagegen 1989 um rund 30 Mrd. S und 1994 um rund 13 Mrd. S bei der Lohnsteuerleistung entlastet. ...