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Einheitswert: Feststellung
•Die Abgabe einer Erklärung zur Feststellung desEinheitswertesunter Beilegung eines Jahresabschlusses mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr kann als Antrag angesehen werden, den Einheitswert nach den Verhältnissen des Bilanzstichtages festzusetzen - (§ 65 Abs. 3 BewG), (Abweisung)
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