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SWK 6, 20. Februar 1995, Seite 020

Einheitswert: Feststellung

Die Abgabe einer Erklärung zur Feststellung desEinheitswertesunter Beilegung eines Jahresabschlusses mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr kann als Antrag angesehen werden, den Einheitswert nach den Verhältnissen des Bilanzstichtages festzusetzen - (§ 65 Abs. 3 BewG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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