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Eigenverbrauch: Mehrzweckhalle
•Der Tatbestand desEigenverbrauchesist verwirklicht, wenn ein Steuerpflichtiger von zwei vermieteten Grundstückes eines verschenkt - (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG)
Die Beschwerdeführerin errichtete eine Mehrzweckhalle; die mit der Errichtung im Zusammenhang stehenden Vorsteuern zog sie ab. Außerdem besaß sie ein vermietetes Wohnhaus. Die Beschwerdeführerin schenkte die Mehrzweckhalle vor der Fertigstellung der Gemeinde, in der sich die Mehrzweckhalle befindet.
Strittig ist, ob die Beschwerdeführerin mit der Schenkung der Mehrzweckhalle an die Gemeinde den Tatbestand des Eigenverbrauches nach § 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG verwirklicht hat, weil die Mehrzweckhalle seit dem nicht mehr dem Unternehmen der Beschwerdeführerin dient, sondern für Zwecke außerhalb des Unternehmens verwendet wird (Ansicht der belangten Behörde), oder ob mangels Bestehens einer Unternehmenseinheit zwischen Mehrzweckhalle und Wohnhaus die Übereignung der Mehrzweckhalle als Schenkung eines Unternehmens im ganzen und somit nicht als Eigenverbrauch anzusehen ist (Ansicht der Beschwerdeführerin).
Nach § 2 Abs. 1 UStG umfaßt das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Das Unternehmen der Beschwerdeführerin umfaßte im Zeitpunkt der...