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SWK 6, 20. Februar 1995, Seite 018

GmbH-Geschäftsführer: Haftung

Die Geschäftsführer einer GmbH können zurHaftungfür Abgabenschulden herangezogen werden, wenn sie den Abgabengläubiger schlechter behandelt haben als andere Gläubiger - (§ 9 BAO), (Abweisung)

(, 0126)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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