Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 20. Februar 1995, Seite 017

Ablehnung eines Bevollmächtigten

Ein Steuerpflichtiger, dem bekanntgegeben wird, daß das Finanzamt einen von ihmBevollmächtigtenablehnt, ist nicht berechtigt, gegen den Ablehnungsbescheid zu berufen - (§ 84 Abs. 1 BAO)

Das Finanzamt lehnte mit einem an H. S. ergangenen Bescheid diesen als Bevollmächtigten des Beschwerdeführers ab und setzte den Beschwerdeführer als Vollmachtgeber gleichzeitig von der Ablehnung in Kenntnis. Strittig ist, ob der Beschwerdeführer berechtigt war, gegen den Ablehnungsbescheid eine Berufung zu erheben, weil auch er Parteistellung im Ablehnungsverfahren besitzt (Ansicht des Beschwerdeführers), oder ob die vom Beschwerdeführer erhobene Berufung zurückzuweisen war, weil der Ablehnungsbescheid nicht an den Beschwerdeführer ergangen ist und der ihm zugestellten Mitteilung kein Bescheidcharakter zukommt (Ansicht der belangten Behörde).

Die Abgabenbehörde hat solche Personen als Bevollmächtigte abzulehnen, die die Vertretung anderer geschäftsmäßig, wenn auch unentgeltlich betreiben, ohne hiezu S. 018befugt zu sein. Gleichzeitig ist der Vollmachtgeber von der Ablehnung in Kenntnis zu setzen. Der Ablehnungsbescheid ist an H. S. ergangen. Berufungswerber kann daher auch nur H. S. sein. Die an den Beschwerdeführer a...

Daten werden geladen...