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SWK 6, 20. Februar 1995, Seite 017

Schätzung bei Buchführungsmängeln

Die Finanzbehörde ist zurSchätzungberechtigt, wenn in der Buchhaltung die Forderungen und Verbindlichkeiten nicht bereits im Zeitpunkt des Entstehens aufgezeichnet werden - (§ 184 Abs. 3 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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