Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 20. Februar 1995, Seite 017

Wiederaufnahme von Verfahren

Es ist kein Grund für dieWiedereinsetzungin den vorigen Stand oder für dieWiederaufnahmedes Verfahrens, daß die Steuerberaterin des Abgabepflichtigen die Steuerbescheide nicht an ihn weitergeleitet hat und keine Berufung erhoben hat - (§ 308 Abs. 1 BAO)

"Hat sich der Beschwerdeführer eines gewillkürten Vertreters im Sinn des § 83 BAO bedient, so handelt es sich ... um den Fall einer direkten Stellvertretung, bei der die Erklärung des Vertreters unmittelbare Wirkung in der Person des Vertretenen erzeugt ... Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dient entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers auch keineswegs dazu, die (nachträglich behauptete) Unfähigkeit eines gewillkürten Vertreters wettzumachen." (Abweisung)

(, 0042)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...