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SWK 6, 20. Februar 1995, Seite R 17

Grundeigentum: Abgabenbescheid

Ein dem Rechtsvorgänger im Grundeigentum erteilterAbgabenbescheidist gegenüber dem Erwerber des Grundstückes unmittelbar wirksam - (§ 119 NÖ BauO 1976), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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