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SWK 6, 20. Februar 1995, Seite 015

Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

EineSchätzungvon Besteuerungsgrundlagen muß nachvollziehbar begründet werden - (§ 149 Abs. 3 Stmk. LAO)

"Die belangte Behörde hat im angefochtenen Bescheid einerseits die von der ersten Instanz angewendete, auf einer Nachkalkulation beruhende Schätzungsmethode verworfen S. 016und sogar zugestanden, daß die Kalkulationsdifferenz nicht mehr als 10% von der ausgewiesenen Bemessungsgrundlage abweicht, andererseits aber ohne weiteres Verfahren jährlich jeweils einen ,Sicherheitszuschlag‘ von 10.000 S hinzugerechnet. Die Bezeichnung der Hinzurechnung als ,Sicherheitszuschlag‘ war hiebei jedoch verfehlt. Die belangte Behörde hat nämlich nicht einen Zuschlag zu einer wegen mangelhafter Buchführung oder nicht verbuchter Vorgänge festgestellten Differenz zwischen dem von dem Abgabepflichtigen einbekannten und dem von der Abgabenbehörde ermittelten Abgabenbetrag vorgenommen, sondern in einer nicht nachvollziehbaren Weise zu den von der Beschwerdeführerin selbst bemessenen ... Abgaben ... 10.000 S pro Jahr griffweise hinzugeschätzt. Dabei wurde weder die Schätzungsmethode noch der Umstand, warum die vorhandenen Unterlagen der Beschwerdeführerin nicht als ausreichend angesehen wurden, begründet. Dar...

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