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SWK 6, 20. Februar 1995, Seite E 4

UMSATZSTEUER

UMSATZSTEUER

Incentive-Reisen bei der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 UStG)

Gewinnt der Pächter einer Tankstelle eine vom Verpächter ausgelobte Incentive-Reise, dann ist der Wert der Reise als zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsumsätze zu beurteilen (BFH , V R 16/92).

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Anmerkung:

Incentive-Reisen in der Unternehmerkette unterliegen damit nicht nur mit ihrem Wert der Einkommensteuer, sondern als zusätzliches Entgelt auch der Umsatzsteuer.

Kostenlose Arbeitnehmerunterbringung (§ 1 Abs. 1 UStG)

Ein Arbeitgeber erbringt keinen steuerbaren Umsatz, wenn er seinen Arbeitnehmern für Arbeiten an weit von deren Heimatorten entfernten Tätigkeitsstätten gratis Übernachtungen in angemieteten Zimmern zur Verfügung stellt. Es liegt auch kein Eigenverbrauch vor, da es sich um unentgeltliche Leistungen für Zwecke des Unternehmens handelt, mit denen der durch die unternehmerische Tätigkeit hervorgerufene zusätzliche Wohnbedarf der Arbeitnehmer abgedeckt wird (BFH , V R 21/92, BStBl. II 1994, 881, BB 1995, 81).

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