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Reformbedarf bei der mündelsicheren Vermögensanlage
Die § 215 ff ABGB beinhalten zwar einen Katalog an zur Veranlagung von Mündelgeld geeigneten Formen, der gesetzliche Auftrag, Mündelgeld sicher und möglichst fruchtbringend anzulegen, kann damit aber nur schwer oder gar nicht mehr erfüllt werden. Vorhandene gesetzliche Möglichkeiten, die den Spielraum erweitern würden, werden entgegen der Absicht des Gesetzgebers entweder gar nicht oder nur sehr zurückhaltend genutzt. Dieser Beitrag erörtert Genese, Status Quo und Reformbedarf bei der mündelsicheren Vermögensanlage.
https://doi.org/10.47782/oeba202304025501
Although Sections 215 et. seq. ABGB contain a catalog of forms suitable for the investment of wards‘ money, the legal mandate to invest wards‘ money securely and as fruitfully as possible can only be fulfilled with difficulty or not at all. Contrary to the legislator‘s intentions, legal options that would expand the guardian‘s leeway are not used at all. This article discusses the genesis, status quo and need for reform of the regulation of ward‘s money.
Reformbedarf bei der mündelsicheren Vermögensanlage
Stichwörter: Mündelgeld, Vermögensverwaltung, Wertsicherung, Spareinlagen, Einlagensicherung, Wertpapiere, Kredite, Liegenschaften, Entscheidungsf...