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SWK 6, 20. Februar 1995, Seite 006

Probemonat

Löst ein Arbeitgeber ein Probedienstverhältnis noch vor Arbeitsaufnahme auf, endet es sofort und nicht erst mit Ablauf des Tages, sodaß dem Arbeitnehmer für diesen Tag keine weiteren Entgeltansprüche zustehen. (Zu § 19 Abs. 2 AngG; 9 Ob A 173/93)

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