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SWK 6, 20. Februar 1995, Seite 006

So haben die Arbeitsgerichte entschieden

Aus den sozialpolitischen Informationen der Wirtschaftskammer Wien

Probemonat

Löst ein Arbeitgeber ein Probedienstverhältnis noch vor Arbeitsaufnahme auf, endet es sofort und nicht erst mit Ablauf des Tages, sodaß dem Arbeitnehmer für diesen Tag keine weiteren Entgeltansprüche zustehen. (Zu § 19 Abs. 2 AngG; 9 Ob A 173/93)

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