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SWK 6, 20. Februar 1995, Seite B 5

Sonderzahlung und Urlaub bei unbezahlter Abwesenheit (Trattner)

Dr. Hans Trattner

Bezüglich Anspruch auf Sonderzahlungen und Urlaub bei unentgeltlicher Abwesenheit hat der Oberste Gerichtshof eine neue, richtungweisende Judikatur entwickelt.

Sonderzahlungen

Sonderzahlungen bilden einen Teil des für die Dienstleistung geschuldeten Entgeltes und teilen nach neuester Judikatur das Schicksal des laufenden Entgeltes. Nach dieser neuen Rechtsprechung bilden Sonderzahlungen einen Teil des für die Dienstleistung geschuldeten Entgeltes. Sie gebühren daher mangels abweichender Vereinbarung nicht für Zeiten, für welche keine Pflicht zu Entgeltzahlung besteht. Auch aus der Bestimmung, wonach das Geld 14mal jährlich zur Auszahlung kommt, läßt sich nicht erschließen, daß die Sonderzahlungen anders als das laufende Entgelt zu behandeln sind und unabhängig von der Entgeltzahlung auch anfallen; es ist vielmehr eine völlige Gleichstellung sämtlicher Gehaltszahlungen abzuleiten, insbesondere wenn eine nur auf Dauer der Dienstzeit abstellende Aliquotierungsvorschrift für die Sonderzahlungen fehlt. Für die Zeiten, in denen keine abweichende Regelung gilt, ist daher auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen gegeben.

Der Oberste Gerichtshof nimmt in diesem Zusammenhang auch auf § 16 Angestelltengesetz Bezu...

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