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SWK 6, 20. Februar 1995, Seite 168

Die Zusammenfassende Meldung als Kernstück des neuen Kontrollsystems im Binnenmarkt (Koban)

Dr. Robert Koban

Im folgenden soll auf die (sowohl die Unternehmungen als auch die Finanzverwaltungen administrativ sehr belastende) Zusammenfassende Meldung (ZM) und ihre Handhabung - aus österreichischer Sicht - etwas näher eingegangen werden. Vorweg sei angemerkt: Die Verpflichtung eines österreichischen Unternehmers zur Abgabe einer ZM beschränkt sich nicht nur auf die Abgabe einer solchen in Österreich, sondern es haben Unternehmungen mit einem weitverzweigten internationalen Geschäftsverkehr unter Umständen in bis zu 14 weiteren EU-Staaten eine ZM nach dem jeweiligen nationalen USt-Recht abzugeben, wodurch die riesige administrative Belastung, die durch die ZM entstehen kann, besonders deutlich wird.

Zudem ist das ZM-Verfahren teilweise sehr unpraktikabel konstruiert und nach Meinung mancher Autoren sogar auch weitgehend unsinnig.

Die Funktion der ZM

Die Funktion der ZM besteht in der Überwachung bzw. Kontrolle bestimmter innergemeinschaftlicher (ig.) Vorgänge, insbesondere soll damit die ordnungsgemäße steuerliche Abwicklung in bezug auf ig. Erwerbe seitens der Finanzverwaltungen überprüft werden können. Ganz kurz skizziert handelt es sich dabei um folgendes:

Grenzüberschreitende Lieferu...

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