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"Grundstücksgeschäfte mit der ""eigenen"" KG (FLD Tirol)"
Erwirbt eine Personenhandelsgesellschaft (KG) mit dem Geschäftsgegenstand des faktischen Grundstückshandels von dem an ihrem Vermögen zu 100% beteiligten Kommanditisten mehrere Wohnungen, ist ein Anschaffungsgeschäft jedenfalls dann zu verneinen, wenn die zugrundeliegenden Vereinbarungen nicht auf fremdübliche Art und Weise zustande gekommen sind oder nicht dem allgemeinen Geschäftsverkehr entsprechend abgewickelt wurden (nach der Rechtsprechung des VwGH reichte für eine solche Beurteilung aus, daß die Veräußerung nicht im Rahmen eines Gewerbebetriebes des Gesellschafters erfolgte). Eine der KG fremd gegenüberstehende Person hätte sich zu deren Veräußerung um einen nur geringfügigen Aufschlag auf die Anschaffungskosten nicht bereit gefunden, wenn "Vereinbarungen für künftig abzuschließende Wohnungsverkäufe mit verschiedenen Interessenten bereits getroffen" worden sind und der überwiegende Teil der Wohnungen von der KG - nur einen Monat später - tatsächlich, und zwar mit erheblichen Gewinnen, weiterveräußert worden ist.
War die vom Kommanditisten in den Jahren 1982 und 1983 auf einem weiteren, 1987 in den Betrieb der KG eingelegten Grundstück von rund 3000 m2 entfaltete Handelstät...