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Newsline
https://doi.org/10.47782/oeba202304023101
1. Topthemen
Nachhaltige Immobilienkreditvergabe / FMA-KIM-V
Am 13. Februar hat das FMSG (Finanzmarktstabilitätsgremium) zur Evaluierung der KIM-V getagt. Die Vorschläge sind in eine Novelle der FMA-KIM-V eingeflossen, reichen aber bei weitem nicht aus, um die negativen Effekte auf Wirtschaft und Schaffung von Wohneigentum einzugrenzen. Die geplanten Anpassungen betreffen Zwischenfinanzierungen und Zuschüsse im Rahmen der Landesförderungen:
Das FMSG empfiehlt der FMA, die KIM-V insofern anzupassen, als dass Zwischenfinanzierungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Wohnsitzes von Kreditnehmern und deren Angehörigen stehen, vom Anwendungsbereich der KIM-V ausgenommen werden. Dabei darf diese Zwischenfinanzierung im Hinblick auf das Verwertungsrisiko bis zu 80% des gemäß CRR-Marktwert geschätzten Marktwerts der zu veräußernden Immobilie betragen und für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren vereinbart werden.
Das FMSG empfiehlt der FMA weiters, die Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften in Höhe dieser Zuschüsse für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren ebenfalls vom Anwendungsbereich der KIM-V auszunehmen, da diese Form der öffentlichen ...