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SWK 10, 1. April 1995, Seite R 40
Millionenradspiel: Schenkungssteuer?
• Gewinne aus dem sogenannten Millionenradspiel, der zweiten Stufe derBrieflotterie,unterliegennichtder Schenkungssteuer - (§ 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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