Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Devisengesetz: Einhaltung
• Eine Bank muß der Oesterreichischen Nationalbank eine Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des Devisengesetzes ohne Rücksicht auf dasBankgeheimnisermöglichen - (§ 20 Abs. 1 Devisengesetz), (Abweisung)
()